Berufsbild Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
Ihre Handlungskompetenz ist geprägt von kommunikativen Fähigkeiten, Methoden- und Reflexionskompetenz und einem hohen Maß an Flexibilität. Erzieher achten das Kind als Akteur seiner Entwicklung, erfassen seine individuellen Stärken und Ressourcen und leiten ihr sozialpädagogisches Handeln danach ab. Sie arbeiten mit Eltern und Kooperationspartnern im sozialen Netzwerk. Die Arbeitsfelder des Erziehers beziehen sich auf Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, integrative Einrichtungen, Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung und der Jugend- und Jugendsozialarbeit. Erzieher betreuen Kinder und Jugendliche, fördern das soziale Verhalten, geben Anregungen zu Beschäftigungen. Arbeitsfelder sind die Bereiche Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erziehung, Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe. Beschäftigungsmöglichkeiten für Erzieher bieten sich u. a. in – Kindergärten, – Kinderkrippen,
Angehende Erzieherinnen und Erzieher sammeln beim Waldprojekt neue Erfahrungen in der Natur Weitere Informationen (zum Download)
ZugangLebenslauf, Lichtbild, Zeugnis, gesundheitliche Eignung – Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und- eine abgeschlossene mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung, – Es muss eine mindestens 12-jährige schulische/berufliche Vorbildung nachgewiesen werden. – Erweiterte Zugangsbedingungen für Quereinsteiger, Abiturienten und Absolventen der Fachhochschulreife mit entsprechenden Praktikumsnachweisen (Einzelfallentscheidung durch die Schule). AbschlussStaatlich anerkannter Erzieher / Staatlich anerkannte Erzieherin Schüler der Fachrichtung Sozialpädagogik können die Fachhochschulreife mit dem Abschlusszeugnis gemäß Beschluss der KMK vom 05.06.1998 in der jeweils gültigen Fassung erwerben (Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen), wenn mindestens ausreichende Leistungen in den Lerngebieten des Pflichtunterrichts und im Fach der schriftlichen Prüfung nach § 35(2) der Fachschulordnung erreicht wurden. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an der Ergänzungsprüfung Deutsch / Kommunikation. |