Wirtschaft und Soziales gGmbH

Pflegefachmann

Bewirb dich für eine Ausbildung zum/r Pflegefachmann/ -frau



Berufsbild Pflegefachmann/-frau

Pflegefachleute betreuen und versorgen Menschen in allen Versorgungsbereichen der Pflege (Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege). Sie führen ärztlich veranlasste Maßnahmen aus, assistieren bei Untersuchungen, dokumentieren Patientendaten und wirken bei der Qualitätssicherung mit.
Mit der Ausbildung zum/r Pflegefachmann/ -frau werden die Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zusammengelegt. Das Pflegeberufsgesetz und die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe treten am 1. Januar 2020 in Kraft.
Die schulische und praktische Ausbildung dient der Vermittlung von Kompetenzen für die selbstständige und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Neben dem generalistischen Berufsabschluss „Pflegefachfrau“/“Pflegefachmann“ können Auszubildende mit Vertiefung im der Altenpflege für das 3. Ausbildungsjahr auch eine Spezialisierung mit dem Abschluss „Altenpfleger/in“ wählen.

Inhalte der Ausbildung:

Erstes und zweites Ausbildungsdrittel
– Praktische Ausbildung in Pflegeeinrichtungen
– Orientierungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung
– Pflichteinsätze in den drei allgemeinen Versorgungsbereichen stationäre Akutpflege, stationäre Langzeitpflege,
   ambulante Akut-/Langzeitpflege
– Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung
– Theoretischer und praktischer Unterricht an der Pflegeschule:
    Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen,
    steuern und evaluieren;Kommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen gestalten; Intra- und interprofessionelles Handeln in
    unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten; Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen,
    Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen; Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen
    Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen;
    Zwischenprüfung zum Ende des zweiten Ausbildungsdrittels
Letztes Ausbildungsdrittel
– Praktische Ausbildung in Pflegeeinrichtungen
– Allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrische Versorgung
– Vertiefungseinsatz in einem der Bereiche stationäre Akutpflege, stationäre Langzeitpflege, ambulante Akut-/Langzeitpflege,
   pädiatrische oder psychiatrische Versorgung
– Weiterer Einsatz (z. B. Pflegeberatung, Rehabilitation, Palliation)
Theoretischer und praktischer Unterricht an der Pflegeschule:
Vertiefung der Kenntnisse aus den fünf Kompetenzbereichen der beiden ersten Ausbildungsdrittel

Beschäftigungsmöglichkeiten für Pflegefachleute bieten sich:

 in Krankenhäusern, Facharztpraxen oder Gesundheitszentren
 in Altenwohn- und -pflegeheimen
 bei ambulanten Pflegediensten
 in Einrichtungen der Kurzzeitpflege
 in Hospizen
 in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung
 auf Krankenstationen oder in Hospitälern von Schiffen

Weitere Informationen (zum Download)

Ausbildungsstätten Suhl
Zeitraum Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.
Die Ausbildung beginnt am 01.09. eines jeden Kalenderjahres. Die Auszubildenden haben einen jährlichen Urlaubsanspruch, entsprechend ihres vertraglich zu vereinbarenden Ausbildungsvertrages.
Zugang ein mittlerer Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder der Hauptschulabschluss und eine zusätzliche mindestens zweijährige Berufsausbildung oder der Hauptschulabschluss und die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung Altenpflegehelfer oder Gesundheits- und Krankenpflegehelfer führen zu dürfen oder eine andere abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung, gesundheitliche Eignung.
Bewerbungsunterlagen: Lebenslauf, 2 Lichtbilder, beglaubigte Zeugniskopie lt. Zugangsvoraussetzung, ärztliche Bescheinigung zur beruflichen Eignung
Abschluß Pflegefachmann/Pflegefachfrau
Unsere Abschlüsse genießen bundesweite und EU-weite Anerkennung und sind Ausgangspunkt für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben.
Schulgeld Kein Schulgeld
Ausbildungsvertrag Die Ausbildung ist in schulische und praktische Ausbildung gegliedert.
Zwischen den Einrichtungen für die praktische Ausbildung und der schulischen Ausbildungsstätte (Private Fachschule für Wirtschaft und Soziales) existiert ein Kooperationsvertrag, in dem das Zusammenwirken der Vertragspartner geregelt ist. Jeder Bewerber benötigt einen Ausbildungsvertrag mit einer kooperierenden Praxiseinrichtung. Bei der Auswahl der Praxiseinrichtung sind wir behilflich. Durch den Träger der praktischen Ausbildung wird eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt. Gleichzeitig erhält der Bewerber einen Vertrag für die schulische Ausbildung an der Privaten Fachschule für Wirtschaft und Soziales.
Unterkunft Sie benötigen während der Ausbildung eine Unterkunft? Wir helfen Ihnen gern dabei, die für Sie passende Unterkunft zu finden.
Lassen Sie sich von uns beraten!
Zertifizierung Trägerzulassung durch Zertifizierungsstelle: „CERTURIA Certification Germany GmbH“
Umschulung/Finanzierung Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit mit Bildungsgutschein ist möglich.
Die Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung durch den Träger der praktischen Ausbildung betrifft auch Umschüler.

So können Sie mit uns Kontakt aufnehmen

  Ort Adresse Kontaktdaten
  Suhl Private Fachschule für Wirtschaft und Soziales gGmbH
Auenstraße 3 – 5
98529 Suhl
Fon 03681 800110
Fax 03681 802982
eMail [email protected]
  

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