Wirtschaft und Soziales gGmbH

Heilerziehungspfleger

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Berufsbild Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in

Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerinnen arbeiten als sozialpädagogische und sozialpflegerische Fachkräfte in Einrichtungen der ambulanten und stationären Behindertenhilfe.

Sie sind verantwortlich für die Betreuung, Bildung, Förderung und Pflege von Menschen mit Behinderung unterschiedlicher Behinderungsarten.

Sie assistieren den behinderten Menschen und sie sind Ansprechpartner und Berater für Angehörige und im interdisziplinären Team.

Die Aufgabenvielfalt im Beruf des Heilerziehungspflegers erwächst aus der individuellen Situation des behinderten Menschen. Dazu ist ein hohes Maß an Fachkompetenz und sozialer Kompetenz erforderlich.
Einsatzmöglichkeiten:
Offene Hilfen /Ambulante Dienste (wie Selbsthilfegruppen, Sozialstationen, Beratungsstellen), Bildungs- und Fördereinrichtungen (wie Sonderkindergärten, Integrative Kindergärten, Sonderschulen, Berufsförderungswerke, Werkstätten für Behinderte, Erwachsenenbildungsstätten),
Wohnstätten und Wohnformen für Menschen mit Behinderungen (wie Wohnen im Elternhaus oder in der Geschwisterfamilie, Verbundsysteme von behindertengerechten Wohnungen und Gemeinschafts- und Behandlungsräumen, Anstalten und Behindertenzentren, Wohnheimen, Dorfgemeinschaften und Wohnsiedlungen).

 
 

Weitere Informationen (zum Download)
Weitere Informationen (zum Download) für Suhl
 

Ausbildungsstätten Erfurt, Gera, Sondershausen, Suhl
Zeitraum 3 Jahre – entsprechend Thüringer Verwaltungsvorschrift
Zugang Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnis, gesundheitliche Eignung
– Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und
– eine abgeschlossene mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung,
– Eine mindestens 12-jährige schulische/berufliche Vorbildung muss nachgewiesen werden.
– Erweiterte Zugangsbedingungen für Quereinsteiger, Abiturienten und Absolventen der Fachhochschulreife mit entsprechenden Praktikumsnachweisen (Einzelfallentscheidung durch die Schule)
Abschluss Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger / Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin
und die Anerkennung als Pflegefachkraft
Schüler der Fachrichtung Heilerziehungspflege können die Fachhochschulreife gemäß Beschluss der KMK vom 05.06.1998 in der jeweils gültigen Fassung mit dem Abschlusszeugnis erwerben (Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen), wenn mindestens ausreichende Leistungen in Fächern / Lerngebieten des Pflichtunterrichts und im Fach der schriftlichen Prüfung nach § 35(2) der Fachschulordnung erreicht wurden.
Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an der Ergänzungsprüfung Deutsch/Kommunikation.
Schulgeld 59,00 Euro / Monat