Wirtschaft und Soziales gGmbH

Heilpädagoge

Berufsbild Staatlich anerkannte/r Heilpädagoge/in

Die Tätigkeit eines Heilpädagogen wird bestimmt durch die Begegnung mit Menschen, die vom sozialen Normverhalten abweichen und/oder behindert sind und die in der Regel nicht ohne Hilfe leben können.

Ziel heilpädagogischen Handelns ist es, in einem gemeinsamen Lern- und Erfahrungsprozess mit dem Klienten/Patienten, die Entfaltung und Koordination seiner menschlichen Veranlagungen und Begabungen zu ermöglichen, um eine möglichst normgerechte Beziehung zu sich selbst und zu anderen Personen sowie zur Umwelt zu erreichen. Dabei geht es um die Förderung der Gesamtpersönlichkeit in ihrem sozialen Umfeld im Kontext ihrer Möglichkeiten – und nicht um die isolierte Behebung eines so genannten Defektes. Befähigt durch seine Ausbildung, wendet der Heilpädagoge eigenständige Methoden an, die auf pädagogischen, psychologischen, medizinischen und soziologischen Kenntnissen aufbauen.

Einsatzmöglichkeiten für den Beruf des Heilpädagogen gibt es u.a. in Frühförderstellen, Kindergärten / Sonderkindergärten in heilpädagogischen Tageseinrichtungen und Heimen, in Sonderschulen und Sprachheileinrichtungen, in Einrichtungen der medizinischen, beruflichen und gesellschaftlichen Rehabilitation, in Kliniken und Krankenhäusern sowie Kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtungen.

 

Weitere Informationen (zum Download)

Weitere Informationen (zum Download-Suhl)

  

Ausbildungsstätten Suhl, Erfurt
Zeitraum Teilzeit:36 Monate – gemäß Terminplanung der Ausbildungsstätten
Zugang Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnis, gesundheitliche Eignung, erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG
Zur Ausbildung wird zugelassen, wer als‚
– Staatlich anerkannter Erzieher/in,
– Staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger/in,
– Staatlich anerkannte/r Jugend- und Heimerzieher/in
oder mit einer im Lande als gleichwertig anerkannten Qualifikation
eine mindestens einjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit in sozial-
oder sonderpädagogischen Einrichtungen ausgeübt hat.
Personen mit den folgend genannten Berufsabschlüssen und entsprechender Berufserfahrung können
nach Einzelfallprüfung zugelassen werden:
– Absolvent/innen mit pädagogischem Hochschulabschluss,
– Diakon/innen mit einschlägiger pädagogischer Qualifikation,
– pädagogische Fachkräfte,
– Ergotherapeut/innen,
– Physiotherapeut/innen,
– Logopäde/innen,
– Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen,
– Gesundheits- und Krankenpfleger/innen,
– Altenpfleger/innen,
– Familienpfleger/innen,
– Arbeitserzieher/innen,
– Personen mit einem Meisterabschluss in einem gewerblich-technischen Beruf in einem pädagogischen oder rehabilitativen Berufsfeld,
– geprüfte Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung (FAB).
Abschluss Staatlich anerkannter Heilpädagoge / Staatlich anerkannte Heilpädagogin
Schulgeld 50,00 Euro / Monat